FSK
Ist die FSK-Kennzeichnung Gesetz, Richtlinie oder Empfehlung?
Die Altersfreigaben der FSK sind explizit keine pädagogischen oder ästhetischen Empfehlungen für eine bestimmte Alterstufe. Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und vergleichbare Bildträger, "die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.
FSK- Grundsätze
Das Jugendschutzgesetz und die von der Grundsatzkommission erlassenen "Grundsätze der FSK" sind die Basis für die Prüfpraxis. Anliegen dieser Grundsätze ist die wirksame Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere der Presse- und Kunstfreiheit, in Abwägung mit anderen Grundrechten, wie dem Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit.
In den Grundsätzen sind Richtlinien für die Prüfungen von Filmen und anderer Trägermedien (§ 2) sowie das Zusammenwirken in der FSK mit der öffentlichen Hand (§ 3) beschrieben. Prüfausschüsse (§ 5ff), Prüfverfahren und Rechtsmittel (§ 9ff), Prüfungen der Filme und anderer Trägermedien (§ 17ff), Wirkungen der Prüfentscheidungen (§ 26f) und Prüfungen für die stillen Feiertage (§ 28) werden darin festgelegt.
SPIO
SPIO Geschichte
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) wurde 1923 in Berlin als Dachverband der Produktions-, Verleih- und Kinowirtschaft gegründet. Nach der Verstaatlichung der Filmwirtschaft durch die Nationalsozialisten und der Auflösung des Verbandes 1933 wurde die SPIO 1950 in Wiesbaden neu gegründet. Heute vertritt sie 17 Berufsverbände der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft, die insgesamt über 1.100 Mitgliedsfirmen repräsentieren.
Als Trägerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) unterhält die SPIO die älteste Selbstkontrolleinrichtung Deutschlands. Die Alterskennzeichnungen für Filme und digitale Bildträger stellen den gesetzlichen Jugendschutz sicher.
Zu den Aufgaben der SPIO gehören neben film- und medienpolitischer Interessenwahrnehmung auch Servicefunktionen für ihre Mitglieder. Die Mitglieder von SPIO-Mitgliedsverbänden können sich über die SPIO bei den Internationalen Filmfestspielen Berlin akkreditieren. Zu den Serviceleistungen der SPIO gehören außerdem das Titelregister sowie umfangreiche statistische Auswertungen. Juristische Gutachten zu Filmen können einer Juristenkommission in Auftrag gegeben werden. Eine Tochtergesellschaft der SPIO, die S.M.S. SPIO Management Service GmbH, nimmt administrative Aufgaben wahr und führt Verwaltungsdienstleistungen für andere Institutionen durch.
Kulturelles Engagement
Von Anfang an hat die SPIO sich auch kulturell engagiert. Seit 1950 zählt sie zu den Hauptträgern des damals neu gegründeten Deutschen Instituts für Filmkunde e. V. - heute DFF - Deutsches Filminstitut und Filmmuseum. Sie ist Gründerin der Friedrich-Wilhelm-Murnau Stiftung, welche die Aufgaben wahrnimmt, einen Großteil des "Filmkulturellen Erbes" Deutschlands zu sichern, zu erhalten, zu restaurieren, zu rekonstruieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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